Honorar & Kosten
Häufig gestellte Fragen
Übernehmen Krankenversicherungen und Krankenkassen die Kosten?
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen oft ganz oder teilweise. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, richtet sich nach dem individuellen Tarif, der Art der Behandlung und dem zeitlichen Aufwand.
Gesetzlich Versicherte können bei bestehender Zusatzversicherung eine Erstattung erhalten, sofern Heilpraktikerleistungen im Vertrag enthalten sind.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen in meiner Praxis nicht.
Ist eine Behandlung auch ohne Kostenerstattung durch die Versicherung möglich?
Ja. Alle Leistungen können selbstverständlich auch als Selbstzahler:in in Anspruch genommen werden.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung orientiert sich inhaltlich nach Möglichkeit am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die konkrete Vergütung wird auf jeden Fall individuell vereinbart.
Wie hoch ist das Honorar?
Das Honorar richtet sich nach Art, Inhalt und Dauer der Behandlung und liegt in der Regel bei 200 € bis 220 € pro Stunde.
Wie lange dauern die Termine?
Ersttermine und psychotherapeutische Sitzungen dauern in der Regel 1,5 bis 2 Stunden. Folgetermine können kürzer sein. Die Dauer orientiert sich am individuellen Bedarf.
Kann vorab gesagt werden, wie viele Termine notwendig sind?
Eine verbindliche Aussage zum Behandlungsumfang ist vorab in der Regel nicht möglich. Ziel ist jedoch eine klare, strukturierte und möglichst effiziente Vorgehensweise.
Was kostet Coaching mit EMDR oder NLP?
Coachings mit den Methoden EMDR oder NLP werden mit 200 € pro Zeitstunde berechnet. Termine dauern in der Regel 2 Stunden.
Sind Coachingkosten steuerlich absetzbar?
Beruflich notwendige Coachings können steuerlich als Weiterbildung geltend gemacht werden. Bitte klären Sie dies individuell mit Ihrer Steuerberatung.

